AGB
Allgemein Kaufgegenstand bzw. Dienstleistungen gemäss unseren schriftlichen Bestätigungen. Für den Geschäftsverkehr zwischen ByteLink AG und dem Käufer gelten ausschliesslich die nachstehenden Bedingungen. Diese Bedingungen sind vebindlich, auch wenn darauf nicht besonders Bezug genommen wird.
Design und technische Daten Wir behalten uns Design- und technische Änderungen vor, die die Funktion und Qualität des Produkts verbessern resp. dem technischen Fortschritt und neuen Standards dienen.
Datensicherung Datensicherung ist in jedem Fall im Kompetenzbereich des Kunden, insbesondere wenn Reparaturen an Ihren Systemen oder Geräten vorgenommen werden müssen. ByteLink AG haftet in keinem Fall bei Datenverlust.
Lieferfrist Gemäss Auftragsbestätigung.
Die von uns bestätigte Lieferfrist wird nach bestem Vermögen eingehalten. Nichteinhaltung der Fristen berechtigt nicht zu Schadenersatz oder Auftragsrücktritt, ausser bei vorheriger gegenseitiger schriftlicher Vereinbarung.
Garantie ByteLink AG übernimmt eine Garantie für Material- und Fabrikationsfehler. Sie umfasst die Behebung allfälliger Störungen und Lieferungen von Ersatzteilen auf Austauschbasis. Die Leistungen werden während der Standard-Servicezeit erbracht. Der Käufer überbringt resp. sendet uns die Geräte für die Schadensbehebung zu. Die Datensicherung ist Sache des Kunden. Unsachgemässe Behandlung und Bedienung, Eingriffe Dritter und äussere Einflüsse schliessen die Garantieleistung aus. Die Garantiezeit beträgt ab Übergabe 12 Monate, resp. gemäss Werksgarantie der jeweiligen Produkte. Die Haftung von Folge- oder indirekten Schäden sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Preisbasis Ganzes System, gemäss vorliegender Auftragsbestätigung installiert sowie alle darin beschriebenen Programme auf der Anlage generiert. Das ganze System wird gemäss Auftragsbestätigung übergeben. Zubehöre, wie zusätzliche Datenträger, Formulare, ev. Möbel, elektrische Installationen, bauliche Veränderungen sind nicht enthalten. Die Einheitspreise verstehen sich exkl. MWST.
Der Aufwand an zusätzlicher Schulung, sowie evtl. speziellen Anpassungen ist in dem Pauschalpreis nicht enthalten. Sofern erforderlich, werden diese Leistungen separat in Rechnung gestellt.
Treten durch neue Hardware-Lieferungen, bei bestehender Hard- und Software, Inkompatibilitätsprobleme auf, ist die Behebung dieser Leistungen im Hardware-Preis nicht eingeschlossen.
Leistungen der ByteLink AG werden gemäss den jeweils aktuell gültigen „ALLGEMEINEN TARIFEN“ verrechnet. Wenn Hard- und Hotlinevertrag abgeschlossen werden, gelten die Ansätze gemäss diesem Vertrag.
Km und Reisezeit werden nach den offiziellen Angaben des TwixRoute abgerechnet. Unterzeichnete Rapporte gelten als anerkannt.
Zahlungsbedingungen Bei EDV-Komponenten, wie PC Drucker etc. 20 Tage, rein netto
Bei Standard Systemlieferungen
50% bei Auftragserteilung, rein netto
50% 10 Tage nach erfolgter Lieferung, rein netto
Bei Zahlungsverzug kann ByteLink AG einen Verzugszins, gemäss Kontokorrentkredit der UBS AG verlangen.
Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Ansprüche des Bestellers, ebenso wie die Aufrechnung mit etwaigen Gegenforderungen, ist ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass der Eigentumsvorbehalt im EV-Register seines jeweiligen (Wohn-)Sitzes eingetragen wird.
Nutzungsrecht Der Kunde verpflichtet sich, die Programme nur auf seiner Anlage für seinen eigenen Gebrauch zu benutzen und diese Programme, einschliesslich Dokumentation, Dritten - weder ganz noch teilweise - zu übergeben oder sonst wie zugänglich zu machen. Mit Ausnahme dieses Nutzungsrechts bleiben sämtliche Rechte an den Programmen bei ByteLink AG bzw. den Urhebern dieser Programme, auch wenn der Kunde daran Änderungen vornimmt. Ohne ausdrückliche, schriftliche Ermächtigung dürfen von den Programmen und den dazugehörigen Dokumenten keine Kopien irgendeiner Art erstellt werden.
Die Wiederausfuhr der Apparate ist, gemäss einer Vereinbarung mit der Sektion für Ein- und Ausfuhr des Eidg. Volkswirtschaftsdepartementes, untersagt.
Gerichtsstand Als Gerichtsstand gilt für beide Vertragsparteien CH-6343 Rotkreuz. Die Vereinbarungen und Abmachungen unterstehen dem Schweizerischen Recht.
Rotkreuz 24.09.2008